Seminar Gefährdungsbeurteilung in der Verwaltung

Die Pflicht als Chance

Peter M. Gregor

Die Mensch&Büro-Akademie veranstaltet am 14. März 2017 im Großraum Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft der Rückenschullehrer/-innen (IGR e. V.) ihr erstes Tagesseminar zur Gefährdungsbeurteilung an Verwaltungsarbeitsplätzen. Es wendet sich u. a. an Büromöbelfachhändler, die künftig diese Dienstleistung anbieten und sich so auch stärker als Beratungsspezialist positionieren wollen.
Selbst Arbeitgeber, die nur einen Mitarbeiter in der Verwaltung beschäftigen, sind seit 1996 verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vorzunehmen. Manche fürchten deshalb noch mehr Bürokratie, noch mehr „Schreibkram“. Andere sehen an Büroarbeitsplätzen zunächst nicht die Gefährdung – keine gefährlichen Maschinen, keine Gefahrstoffe, keine schwergewichtigen Werkstücke. Allerdings kann es auch hier Belastungen für die Gesundheit oder Unfallrisiken geben. Also ist die Gefährdungsbeurteilung schon mal eine durchaus sinnvolle Pflicht und gesunde, „ungefährdete“ Mitarbeiter sind in jedem Fall ein Gewinn.
Mitarbeiter mitnehmen
Doch es gibt noch mehr Gründe, sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen, das dem Unternehmen wichtige Chancen bietet. Am Anfang kann die simple Einsicht stehen, dass, wenn schon etwas zu tun ist, man es gleich „richtig“ machen kann. Sobald die gewissenhafte Gefährdungsbeurteilung beim eigenen Arbeitgeber zum Thema wird, erleben die Mitarbeiter Vorsorge und damit auch Fürsorge, die sicher motiviert. So ergibt sich zusätzlich ein Pluspunkt für das Unternehmen. Dagegen ist ein überdrüssiges „so tun als ob“ schnell durchschaut und negativ bewertet.
„Wir wollen in dem Seminar deutlich machen, dass die Gefährdungsbeurteilung ein echter Vorteil für das Unternehmen, ja sogar für den Standort ist“, erklärt Ralf Eisele von der IGR in Nürnberg. So würden auch Kommunikationsstrategien erarbeitet, mit denen man von den direkten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis hin zur Geschäftsleitung alle überzeugen könne. „Wer am Anfang gleich alle mit ins Boot holt“, so Eisele, „kann viel schneller überzeugende Ergebnisse liefern.“
Zunächst könnte man glauben, die Gefährdungsbeurteilung sei allein Aufgabe des Arbeitgebers, aber auch die Arbeitnehmer sind hier vom Gesetzgeber zur Beteiligung verpflichtet. In dem Seminar wird zudem vermittelt, welche Personengruppen beteiligt werden und welche Rechte und Pflichten sie dabei haben. Die Liste reicht vom Betriebsarzt über die Arbeitnehmervertreter bis hin zu den Sicherheitsbeauftragten.
Die „Dokumentation“ ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Seminars. Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber „… über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. …“ (Arbeitsschutzgesetz § 6)
Überblick tut not
Also auf den ersten Blick tatsächlich der gefürchtete „Schreibkram“, aber auch die notwendige Hilfe, für Organisation und Kontrolle der Gefährdungsbeurteilung. Dass die Dokumentation zusätzlich Rechtssicherheit schafft, ist dabei auch für den Arbeitgeber ein Pluspunkt. In dem Seminar bekommen die Teilnehmer Checklisten und Musteranalysebögen, um die Beurteilung zuverlässig durchführen und dokumentieren zu können.
Wichtig ist den Veranstaltern, dass die Teilnehmer tatsächlich auch mit dem Prinzip der Gefährdungsbeurteilung für den Verwaltungsarbeitsplatz vertraut werden, denn bei vielen Punkten sind Sachverstand und Augenmaß gefordert.
So müssen zum Beispiel wirklich alle – also auch selten wiederkehrende Tätigkeiten – miteinbezogen werden. Andererseits genügt bei vergleichbaren Arbeitsplätzen auch lediglich eine Beurteilung. Wer zum Thema Gefährdungsbeurteilung am Verwaltungsarbeitsplatz im Internet nach Informationen sucht, findet eine beängstigende Menge an Vorschriften, Bestimmungen und Regelungen. Und sich mal etwas „einzulesen“, ist tatsächlich nicht leicht.
Ziel des Seminars ist es deshalb auch, den Teilnehmern einen verlässlichen roten Faden an die Hand zu geben.
Um komplexe Inhalte zu vermitteln, setzt die IGR auf erprobte didaktische Konzepte und kurzweilige Präsentation. „Es ist erstaunlich, wie viele Fakten man an einem entspannten Tag nachhaltig vermitteln kann“, sagt Ralf Eisele. Das Thema Gefährdungsbeurteilung am Verwaltungsarbeitsplatz ist damit für unsere Teilnehmer sicher geklärt.“
Weitere Infos zum Seminar sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie unter www.menschundbueroakademie.de oder erhalten Sie bei mb-akademie@konradin.de