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2. Praxiskongress Recht

Neuauflage für den „Praxiskongress Recht“: Nach der positiven Teilnehmerresonanz im vorigen Jahr findet die Veranstaltung nun zum zweiten Mal statt. Am 10. Dezember 2019 können alle, die im Betrieb mit Arbeits- und Gesundheitsschutz zu tun haben, ihr rechtliches Wissen zu diesem Fachgebiet wieder auf den neuesten Stand bringen.

Aktuelle Urteile, gut verständliche juristische Erklärungen – auch zu neuen Entwicklungen in der Arbeitswelt – sowie ein Brückenschlag in die betriebliche Praxis: Das ist die Mischung, auf die der „Praxiskongress Recht“ setzt. Dazu gehen am 10. Dezember 2019 Heidelberg wieder vier renommierte Referenten an den Start. Nach jedem der etwa einstündigen Fachvorträge besteht ausreichend Zeit zur Diskussion – Rückfragen sind ausdrücklich erwünscht!

Was gibt es Neues in der Rechtsprechung?

Zum Auftakt steht die aktuelle Rechtsprechung auf dem Programm. Was es Neues in puncto Arbeits-, Dienst- und Wegeunfallgeschehen gibt, fasst Tanja Sautter, Juristin der BG Verkehr zusammen. Sie erläutert auch den „kleinen, aber feinen Unterschied“ zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und beamtenrechtlicher Unfallfürsorge: Diese Trennung in zwei unterschiedliche Sicherungssysteme macht sich auf der Rechtschutzseite bemerkbar.

Vier Urteile zum Arbeitsschutz und rund ein Dutzend beteiligte Personen: Unter diesem Motto steht der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich. Wer haftet nach einem Arbeitsunfall inwieweit für was – und warum? In den Urteilen geht es um Fragen von Haftung und Verantwortung für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Meister bis hin zum Sicherheitsbeauftragten.

Digitaler und demografischer Wandel

Nach der Mittagspause folgt ein Ausblick in die betriebliche Praxis: Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Technologien wie Datenbrillen oder Exoskelette. Diskutiert wird, wie diese Systeme eingesetzt werden können, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu unterstützen. Rechtsanwalt Matthias Klagge befasst sich in seinem Vortrag zum einen mit den rechtlichen Aspekten, die beispielsweise der Einsatz von Wearables mit sich bringt. Zum anderen geht er auf rechtliche Rahmenbedingungen für agile Unternehmen ein, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Entgrenzung bei flexiblen Arbeitsmodellen. Zum Abschluss der Veranstaltung referiert Katrin Zittlau, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Leiterin des VDSI-Fachbereichs Demografie und Beschäftigungsfähigkeit. Sie beschreibt Möglichkeiten, Arbeitsplätze alters- und alternsgerecht zu gestalten. In ihrem Vortrag steht die Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund.

Frühbucher aufgepasst!

Der „2. Praxiskongress Recht“ wird von den beiden Fachzeitschriften „Sicherheitsingenieur“ und „Sicherheitsbeauftragter“ in Zusammenarbeit mit der Si-Akademie ausgerichtet. Für die Veranstaltung am 10. Dezember 2019 in Heidelberg gibt es bis Mitte Juli 2019 attraktive Frühbucherkonditionen.

Anmeldung

Weitere Infos und das Online-Anmeldeformular finden Sie hier.