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Chancen für eine bessere Büroarbeit

Das neue Präventionsgesetz stärkt Vorbeugung und Gesundheitsförderung
Chancen für eine bessere Büroarbeit

Chancen für eine bessere Büroarbeit
Viele Faktoren tragen dazu bei, dass Beschäftigte gesund bleiben. Foto: Fotolia/Pathfinder
Zu den Zielen des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention gehört, die Kooperation von Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) und Arbeitsschutz zu verbessern. Dazu soll die gesetzliche Krankenversicherung neue Strukturen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung aufbauen.

Autor: Bruno Zwingmann
Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Mitglied des Redaktionsbeirats von Mensch&Büro

Am 18. Juni 2015 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG). Ziel ist die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere in den „Lebenswelten“. Dazu zählen Arbeiten, Wohnen, Lernen und Freizeit. Weitere Ziele sind die Weiterentwicklung der Früherkennung von Krankheiten und die Verbesserung der Kooperation von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.
Das Gesetz richtet sich vor allem an die gesetzliche Krankenversicherung. Sie soll dazu beitragen, Krankheitsrisiken zu verhindern, respektive zu verringern, und selbstbestimmtes, gesundheitsorientiertes Handeln zu fördern. Zudem sollen sozial bedingte und geschlechtsbezogene Ungleichheiten von Gesundheitschancen vermindert werden.
Damit die Krankenkassen mehr Handlungsspielraum gewinnen, werden ab diesem Jahr entsprechende Leistungen mehr als verdoppelt – von 3,09 Euro auf 7 Euro jährlich pro Versichertem.
Zugleich schafft das Gesetz die Basis für eine verbindliche und zielorientierte Kooperation aller wichtigen Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Zentrales Gremium ist die Nationale Präventionskonferenz (NPK), der die Gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung mit Stimmrecht angehören. Sie erarbeitet eine nationale Präventionsstrategie und Rahmenempfehlungen für Ziele, Handlungsfelder und Zielgruppen. Ein Präventionsforum von Organisationen und Verbände berät die NPK.
Das neue Gesetz hat große Bedeutung für die Arbeitswelt. Es soll dazu beitragen, Arbeitsbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu verbessern.
Die Krankenkassen sollen zudem den Aufbau von Strukturen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) unterstützen und stärken. Dazu werden BGF und Arbeitsschutz durchgängig im Sinne eines Unterstützungs- und Ergänzungsverhältnisses verknüpft.
Parallel zu Arbeitsschutzgesetz und Beurteilung von Arbeitsbedingungen erheben die Krankenkassen unter Beteiligung der Versicherten und betrieblich Verantwortlichen sowie der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation, Risiken und Potenziale. Sie entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und unterstützen bei deren Umsetzung.
Neue Strukturen in der BGF
Auf dieser Basis soll die gesetzliche Krankenversicherung neue Strukturen in der BGF aufbauen. Wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben unterstützen den gesamten Prozess.
Der Mindestwert für Leistungen der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten und bei der betrieblichen Gesundheitsförderung soll jeweils zwei Euro je Versicherten betragen. In Summe beläuft sich das auf rund 150 Millionen Euro jährlich für die BGF.
Um die Ziele zu verwirklichen, sollen die Krankenkassen eng mit der Gesetz-lichen Unfallversicherung und den Arbeitsschutzbehörden zusammenarbeiten. Zu ihren Aufgaben zählt es, die Gesetzliche Unfallversicherung bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu unterstützen und über ihre Erkenntnisse der Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeit zu informieren. Die Krankenkassen sollen künftig auch Maßnahmen zur BGF erbringen, die auf arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken ausgerichtet sind.
Im Fokus stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Krankenkassen sollen darauf hinwirken, dass sie mehr für die Mitarbeitergesundheit tun. Dem dient die Beteiligung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie die Bildung gemeinsamer regionaler Koordinierungsstellen zur Beratung und Unterstützung der Firmen. Überdies fördern sie die Kooperation mit örtlichen Unternehmensorganisationen und regionale Netzwerke. Auch die Möglichkeit, Boni für Arbeitgeber und an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung teilnehmende Versicherte zu leisten, wird gestärkt.
Das Gesetz erfährt eine breite Zustimmung. Erstmals gibt es in Deutschland eine nationale Präventionsstrategie. Sie bietet Perspektiven für eine gesündere Arbeitswelt. Die GKV kann ein echter „Flächen-Akteur“ vor allem für die Masse der Kleinbetriebe werden.
Die neuen Regelungen gelten auch für die Büroarbeit und die 18 Millionen Bürobeschäftigten. Insbesondere für die Büro-KMU sind jetzt übergreifende Projekte in Kooperation mit dem Arbeitsschutz möglich. Als Schlüsselpartner im Arbeitsschutz fungiert die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Überbetriebliche Dienstleister in der Arbeitsschutzberatung sind direkt angesprochen.
Ein Beispiel für die übergreifende Zusammenarbeit ist die Kooperation der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin mit der Barmer GEK. Die Krankenkassen können in Modellprojekten neue Strukturen und Formen der Kooperation entwickeln – beispielsweise für die Arbeit in anderen Lebenswelten wie Home Office, mobiles Arbeiten und Crowd Working.
Das Präventionsgesetz stößt zudem die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes an, vor allem bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Die breite Gesamtanlage der BGF-Maßnahmen, besonders deren grundlegender Beteiligungs-orientierung, würde dem Arbeitsschutz in vielen Bereichen gut tun.
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